Investitionsrechnung
Statische Verfahren der Investitionsrechnung
Bei den statischen Verfahren werden periodisierte Einnahmen und
Ausgaben, somit Durchschnittswerte, zur Beurteilung der
Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes verwendet. Es wird daher
mit durchschnittlichen Periodenerlösen und -kosten gerechnet. Da die
Kapitalbindung anhand des durchschnittlich gebundenen Kapitals in die
Rechnung eingeht, wird der Zeitfaktor nur ungenügend berücksichtigt.
Bei allen Investitionsrechnungsverfahren wird unterstellt, dass die
Aufbringung des Kapitals für die Investition sichergestellt ist.
Investition und Finanzierung sind daher bei diesen Rechenverfahren
voneinander abgekoppelt. Lediglich über die Finanzierungskosten
(Zinskosten) besteht eine Brücke zwischen den Sphären Kapitalaufbringung
und Kapitalverwendung.
Tatsächlich ist jedoch in der Realität die Aufbringung der für die
Investition erforderlichen Mittel häufig nicht sichergestellt. Dennoch
ist die Grundprämisse sinnvoll, weil Maßnahmen zur Aufbringung des
Kapitals erst dann gesetzt werden sollen, wenn die Vorteilhaftigkeit
eines Investitionsprojektes rechnerisch überprüft wurde.
Selbstverständlich ist aber auch die umgekehrte Vorgangsweise denkbar.
Wenn für ein Investitionsprojekt (dessen Vorteilhaftigkeit noch gar
nicht geprüft wurde) Kredite erforderlich sein werden und sich in
Vorgesprächen herauskristallisiert, dass diese Mittel keinesfalls zur
Verfügung gestellt werden, ist eine Investitionsrechnung ohnehin
überflüssig. Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass
Kapitalgeber bei Vorlage professioneller Planungsunterlagen
("Business-Plan") grundsätzlich eher gewillt sind, Kapital zur Verfügung
zu stellen.
<zurück | weiter>