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 Investitionsrechnung

Statische Verfahren der Investitionsrechnung

Bei den statischen Verfahren werden periodisierte Einnahmen und Ausgaben, somit Durchschnittswerte, zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes verwendet. Es wird daher mit durchschnittlichen Periodenerlösen und -kosten gerechnet. Da die Kapitalbindung anhand des durchschnittlich gebundenen Kapitals in die Rechnung eingeht, wird der Zeitfaktor nur ungenügend berücksichtigt.

Bei allen Investitionsrechnungsverfahren wird unterstellt, dass die Aufbringung des Kapitals für die Investition sichergestellt ist. Investition und Finanzierung sind daher bei diesen Rechenverfahren voneinander abgekoppelt. Lediglich über die Finanzierungskosten (Zinskosten) besteht eine Brücke zwischen den Sphären Kapitalaufbringung und Kapitalverwendung.

Tatsächlich ist jedoch in der Realität die Aufbringung der für die Investition erforderlichen Mittel häufig nicht sichergestellt. Dennoch ist die Grundprämisse sinnvoll, weil Maßnahmen zur Aufbringung des Kapitals erst dann gesetzt werden sollen, wenn die Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes rechnerisch überprüft wurde.

Selbstverständlich ist aber auch die umgekehrte Vorgangsweise denkbar. Wenn für ein Investitionsprojekt (dessen Vorteilhaftigkeit noch gar nicht geprüft wurde) Kredite erforderlich sein werden und sich in Vorgesprächen herauskristallisiert, dass diese Mittel keinesfalls zur Verfügung gestellt werden, ist eine Investitionsrechnung ohnehin überflüssig. Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Kapitalgeber bei Vorlage professioneller Planungsunterlagen ("Business-Plan") grundsätzlich eher gewillt sind, Kapital zur Verfügung zu stellen.

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