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Die Interner-Zinssatz-Methode

d) Interner-Zinssatz-Methode

Bei der interner Zinssatz-Methode wird die Verzinsung des investierten Kapitals ermittelt. Zu diesem Zweck wird die Berechnung des Kapitalwertes bei steigenden Kapitalkosten so oft wiederholt, bis der Kapitalwert null beträgt.

Bei "händischer" Berechnung wird dabei so vorgegangen, dass zwischen zwei Zinssätzen, von denen einer zu einem positiven und der andere zu einem negativen Kapitalwert geführt hat, auf den Kapitalwert von null interpoliert wird.

Beispiel:
In Abhängigkeit von den angesetzten Kapitalkosten ergeben sich bei steigenden Zinssätzen folgende Kapitalwerte:

Kalkulationszinssatz Kapitalwert
10 % + 379.639,-
15 % + 212.057,-
20 % + 66.203,-
25 % - 61.600,-

Bei der Interpolation zwischen 20 und 25 % ergibt sich ein interner Zinssatz von 22,5 % (genauer: 22,50955 %).

Die Abhängigkeit des Kapitalwertes von der Höhe des Kalkulationszinssatzes lässt sich wie folgt grafisch darstellen:


Abhängigkeit des Kapitalwertes von der Höhes des Kalkulationszinssatzes

Der interne Zinssatz zeigt somit auf, wie hoch die Kapitalkosten maximal sein dürfen, um noch von den Einnahmenüberschüssen des Projektes abgedeckt zu werden.

Die Richtigkeit des ermittelten internen Zinssatzes lässt sich am besten demonstrieren, wenn angenommen wird, dass das Projekt zur Gänze mit einem Kredit fremdfinanziert wird, der Kapitalkosten in Höhe des internen Zinssatzes verursacht. Es ergibt sich dann folgender Tilgungsplan:



Jahr
Schuld zu
Jahresbeginn
Zinsen
(22,50955 %)
Rück-
zahlung
Schuld zu
Jahresende
1. Jahr - 1.700.000 - 382.662 + 800.000 - 1.282.662
2. Jahr - 1.282.662 - 288.722 + 1.000.000 - 571.384
3. Jahr - 571.384 - 128.616 + 700.000 -

Mit diesem Tilgungsplan auf der Basis der internen Verzinsung des Kapitals wird eine weitere, zum Verständnis der Investitionsrechnungsverfahren äußerst bedeutsame Prämisse ("Wiederveranlagungsprämisse") verdeutlicht:
Die interne Zinssatz-Methode unterstellt nämlich, dass die rückfließenden Mittel, d. h. die Einnahmenüberschüsse, auch zum internen Zinssatz veranlagt ("reinvestiert") werden können.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt bei der Beurteilung von realen Investitionsprojekten, insbesondere dann, wenn ein hoher interner Zinssatz berechnet wird. Abgesehen von Ausnahmefällen ist es ziemlich unrealistisch, dass rückfließende Mittel auch wieder mit z. B. 40 % veranlagt werden können.

Wenn diese implizite Reinvestitionsprämisse realitätsfern ist, muss die mögliche Wiederveranlagung explizit in das Rechenmodell integriert werden; dies führt zur modifizierten internen Zinssatz-Methode.

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