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Die modifizierte Interner-Zinsatz-Methode

(e) Modifizierte Interner-Zinssatz-Methode


Bei der modifizierten internen Zinssatz-Methode wird die Wiederveranlagung der rückfließenden Mittel zu einem realistischen Zinssatz (im Regelfall wird dazu der Kalkulationszinssatz verwendet) angenommen.

Somit wird davon ausgegangen, dass die Reinvestition der erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse zu 10 % p. a. (also in Höhe des Kalkulationszinssatzes) möglich ist.

Um die modifizierte interne Verzinsung des investierten Kapitals zu berechnen, wird zweistufig vorgegangen:

  • Im ersten Schritt werden die rückfließenden Einnahmenüberschüsse auf das Ende der Nutzungsdauer aufgezinst. Damit wird die Wiederveranlagung explizit berücksichtigt.

  • Im zweiten Schritt wird die modifizierte interne Verzinsung berechnet, die sich
    • aus der Anschaffungsausgabe zu Beginn der Laufzeit und
    • den aufgezinsten und addierten Einnahmenüberschüssen am Ende der Laufzeit ergibt.

Die Berechnung der modifizierten Verzinsung erfolgt dann - mathematisch gesehen - wie folgt:

  • Zuerst wird der Gesamtaufzinsungsfaktor ermittelt, der sich bei der Division der aufgezinsten Einnahmenüberschüsse durch die Anschaffungsausgabe ergibt. Er drückt den Wertzuwachs während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung aus.

  • Um zum jährlichen Aufzinsungsfaktor zu gelangen, ist die sich aus der Nutzungsdauer ergebende n-te Wurzel des Aufzinsungsfaktors zu berechnen.

  • Der jährliche Aufzinsungsfaktor wird schließlich in den Zinssatz umgewandelt.

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