Die modifizierte Interner-Zinsatz-Methode
(e) Modifizierte Interner-Zinssatz-Methode
Bei der modifizierten internen Zinssatz-Methode wird die
Wiederveranlagung der rückfließenden Mittel zu einem realistischen
Zinssatz (im Regelfall wird dazu der Kalkulationszinssatz verwendet)
angenommen.
Somit wird davon ausgegangen, dass die Reinvestition der
erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse zu 10 % p. a. (also in Höhe des
Kalkulationszinssatzes) möglich ist.
Um die modifizierte interne Verzinsung des investierten Kapitals zu
berechnen, wird zweistufig vorgegangen:
- Im ersten Schritt werden die rückfließenden Einnahmenüberschüsse auf
das Ende der Nutzungsdauer aufgezinst. Damit wird die Wiederveranlagung
explizit berücksichtigt.
- Im zweiten Schritt wird die modifizierte interne Verzinsung
berechnet, die sich
- aus der Anschaffungsausgabe zu Beginn der Laufzeit und
- den aufgezinsten und addierten Einnahmenüberschüssen am Ende der
Laufzeit ergibt.
Die Berechnung der modifizierten Verzinsung erfolgt dann - mathematisch
gesehen - wie folgt:
- Zuerst wird der Gesamtaufzinsungsfaktor ermittelt, der sich bei der
Division der aufgezinsten Einnahmenüberschüsse durch die
Anschaffungsausgabe ergibt. Er drückt den Wertzuwachs während der
gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung aus.
- Um zum jährlichen Aufzinsungsfaktor zu gelangen, ist die sich aus der
Nutzungsdauer ergebende n-te Wurzel des Aufzinsungsfaktors zu berechnen.
- Der jährliche Aufzinsungsfaktor wird schließlich in den Zinssatz
umgewandelt.
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