Jahresabschluss und Bilanzkennzahlen
Wer erstellt eigentlich den Jahresabschluss?
Bei der Aktiengesellschaft hat der Vorstand innerhalb der ersten fünf
Monate des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr den
Jahresabschluss zu erstellen.
Der Vorstand entscheidet dabei:
- über die (geschätzte) Nutzungsdauer des
abnutzbaren
Anlagevermögens (Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattungen,
Computer usw.),
- über die Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens
(Grundstücke, Beteiligungen usw.),
- über die Bewertung des Umlaufvermögens (insbesondere Vorräte und
Forderungen) und auch
- über den Ansatz von Fremdkapital (Verbindlichkeiten und
Rückstellungen)
- Da die gesetzlichen Bestimmungen auch Wahlrechte, betreffend
Aktivierung bzw. Nichtaktivierung von Vermögens- und
Schuldpositionen einräumen, hat der Vorstand festzulegen, ob diese
Wahlrechte genutzt werden sollen.
- Der Vorstand hat auch einen "Gewinnverteilungsvorschlag" zu
erstatten der angibt, welcher Betrag aus Sicht des Vorstands
auszuschütten ist.
Nach der Erstellung des Jahresabschlusses hat eine Abschlussprüfung
stattzufinden. Dabei wird von Wirtschaftsprüfern bzw.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft, ob der erstellte
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Abschlussprüfer sind Angehörige der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Hervorzuheben ist, dass Wirtschaftsprüfer
- äußerst qualifiziert sind,
- fundierte Kenntnisse des Bilanzrechts (und auch des Steuerrechts)
aufweisen und
- von der Gesellschaft, die sie prüfen, bezahlt werden!
Aufsichtsrat
Der Vorstand hat den geprüften Jahresabschluss dem Aufsichtsrat
vorzulegen, der – sofern dieser mit dem Jahresabschluss einverstanden
ist – den Jahresabschluss endgültig feststellt.
Hauptversammlung
Spätestens im achten Monat des folgenden Geschäftsjahres hat die
Hauptversammlung stattzufinden.
Ein wesentlicher Punkt in der Hauptversammlung ist die "Beschlussfassung
über die Gewinnausschüttung". Dabei wird von der Hauptversammlung
abgestimmt, ob der Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstandes angenommen
wird oder nicht.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat unverzüglich nach der
Hauptversammlung, spätestens bis Ende des neunten Monats nach dem
Abschlussstichtag zu erfolgen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Ablauf der Erstellung des Jahresabschlusses ist bei der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung deutlich einfacher, entspricht aber der
Vorgangsweise bei der Aktiengesellschaft.
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