Röhrenbacher
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Aktuelle Seminartermine

Alle Termine unserer Seminare und Trainings in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.

MS Office-Seminar:
Excel für Rechnungswesen
und Controlling I (Excel 2003)

Das Seminar für AufsteigerInnen. Wenn Sie vom Normalanwender zum Superuser werden möchten, Excel 2003 ausreizen und Zeit sparen wollen, ist dieses Seminar das Richtige für Sie!
Kein Anfängerseminar.

MS Office-Training:
Tabellenfunktionen und Formeln
in Microsoft Excel II

Nach diesem MS Office-Training haben Sie auch komplexe Excel-Formeln im Griff und können bestehende Excel-Formelmodelle analysieren, Fehler aufspüren und beheben. Zudem wird Ihr Repertoire um einige praktische Tabellenfunktionen erweitert.

Web-Tipp:
Interaktive Übersetzungshilfe
Office 2010 vs. Office 2003

Probleme beim Umstieg von Office 2003 auf Office 2010?
Microsoft bietet Ihnen eine interaktive Umstiegshilfe. Dabei können Sie in einem simulierten (z. B.) Excel 2003 den gesuchten Menübefehl oder das gesuchte Symbol auswählen und es wird Ihnen danach in einem Kurzvideo gezeigt, wo sich der gewünschte Befehl in Excel 2010 befindet.

Business-Seminar:
Finanzierung und Investition

"Ohne Geld, keine Musik." Ein Betrieb kann aus der Sicht der Finanzierung und jener der Investition betrachtet werden. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (inkl. Cashflow-Finanzierung) und vermitteln Ihnen dabei auch die Grundlagen der Investitionspolitik.

Hohe Eignung für Inhouse-Seminare.
Erwerb eines Qualitätszertifikats ist optional.

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ROE > Know-how > Wirtschaft > Jahresabschluss und Bilanzkennzahlen

Jahresabschluss und Bilanzkennzahlen

Warum sind Buchhaltung und Bilanzierung so wichtig?

Accounting is the business language!

Die Buchhaltung hat die Aufgabe, alle Geschäftsfälle

  • zahlenmäßig,
  • chronologisch, d. h. in der richtigen Reihenfolge, und
  • systematisch, d. h. in geordneter Form,


abzubilden und den Stand des Vermögens und der Schulden sowie den Erfolg (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzuzeichnen.


Die Buchhaltung erfüllt daher wichtige

  • Dokumentations-,
  • Informations- und
  • Kontrollfunktionen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen der Buchhaltung?

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Buchhaltung und Bilanzierung sind sehr umfangreich. Das wichtigste Gesetz für Unternehmen ist das Unternehmensgesetzbuch (UGb). Weiters sind das Aktiengesetz (AktG) und das GmbH-Gesetz hervorzuheben.

Im Unternehmensgesetzbuch wurde klar festgelegt, dass Unternehmen (von Ausnahmen abgesehen) der Buchführungspflicht unterliegen.

Unter dem Begriff "Bücher führen" wird die Erfolgsermittlung durch Reinvermögensvergleich, also Bilanzierung, verstanden.

Darüber hinaus hat jedes Unternehmen für den Schluss eines jeden Folgegeschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss zu erstellen.

Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nicht überschreiten.

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.


Ein wichtiger Punkt sind die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung", die all jene Prinzipien umfassen, die gewissenhafte und ehrliche Unternehmer bei der Rechenschaftslegung (= Buchhaltung und Bilanzierung) anwenden.

Diese Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung umfassen

  • den Grundsatz der Bilanzwahrheit,
  • den Grundsatz der Bilanzklarheit,
  • den Grundsatz der Bilanzkontinuität und
  • den Grundsatz der Bilanzvorsicht.

Nach dem Grundsatz der Bilanzwahrheit sind alle Vermögens- und Schuldpositionen im Einklang mit den gesetzlichen Bewertungsvorschriften auszuweisen. Die Eintragungen in den Büchern müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.

Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit hat die Darstellung des Vermögens, der Schulden und des Erfolgs klar und übersichtlich zu erfolgen.

Nach dem Grundsatz der Kontinuität sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Bewertungsmethoden beizubehalten (materielle Kontinuität), und ist die gewählte Gliederung fortzuführen (formelle Kontinuität).

Nach dem Grundsatz der Bilanzvorsicht hat die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden mit Vorsicht zu erfolgen, d. h. ein gewissenhafter und ehrlicher Unternehmer soll seine Vermögenslage niemals besser, im Zweifel jedoch schlechter, darstellen. Aus diesem alten kaufmännischen Prinzip resultieren wichtige Folgerungen für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden.

Die bisherigen rechtlichen Bestimmungen waren unternehmensrechtlicher Natur. Bekanntlich haben Unternehmen üblicherweise auch Steuerzahlungen zu leisten, deren gesetzliche Bestimmungen sich insbesondere im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz zu finden sind.

Interessant ist, dass nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für die Gewinnermittlung – etwas vereinfacht – die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend sind, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen.

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